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Hebezeuge und Energiezuführungen in explosionsgeschützten Bereichen

Seit dem 01.07.2003 sind Hersteller von Hebezeugen und Anlagenkomponenten nach der Richtlinie ATEX 95 (Richtlinie 94 / 9 / EG) verpflichtet, die produzierten Geräte nach den gültigen Normen und Vorschriften für explosionsgeschützte Betriebsmittel in Ex-Klassen einzustufen und zu kennzeichnen.

Hierzu finden Sie im Folgenden Informationen zu der Zoneneinteilung explosionsgeschützter Betriebsmittel (Quelle: Richtlinie 94/9/EG):

Brennbare Stoffe Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche Gerätegruppe Gerätekategorie für EX-Atmosphäre Wahrscheinlichkeit
Gase & Dämpfe Zone 0 II 1G ständig, langzeit oder häufg
Gase & Dämpfe Zone 1 II 2G oder 1G gelegentlich
Gase & Dämpfe Zone 2 II 3G oder 2G oder 1G wahrscheinlich nicht
Stäube Zone 20 II 1D ständig
Stäube Zone 21 II 2D oder 1D gelegentlich
Stäube Zone 22 II 3D oder 2D wahrscheinlich nicht

Für die Auswahl bzw. Auslegung von Produkten wie bspw. Hebezeuge für den explosionsgeschützten Bereich ist es zwingend notwendig, von den Kunden entweder die Angabe einer Klassifizierung oder einer Ex-Zone zu erhalten.

Bezeichnung einer Ex-Klassifizierung, wie Sie vom Kunden definiert dem Anlagenbetreiber bereitgestellt werden muss:

Die Anlagenbetreiber sind für die Einhaltung der Normen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen z.B. BG-Chemie bei der Planung, Installation, Montage und dem Betrieb von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen verantwortlich.

Für die verschiedenen Einsatzfälle werden bspw. Hebezeuge für folgende Einsatzbedingungen in Ex

Bereichen bereit gestellt:

  • Betrieb in Zone 1, 2, 21, 22
  • Temperaturklassen von T6 (max. 85°C) bis T4 (max. 135°C)
  • Für Gase der Explosionsgruppe IIA, IIB, IIC und Stäube

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Auflistung sowie Klassifizierung von Gasen und Dämpfen, die Rückschlüsse auf die Einsetzbarkeit der jeweiligen Betriebsmittel zulassen:

Neben der Zoneneinteilung bilden die Temperaturklassen Einsatzbedingungen von Geräten in Ex-Bereichen:

Es ist zwingend zu beachten, dass die max. Oberflächentemperatur eines Betriebsmittels immer kleiner als die Zündtemperatur des Gas-Dampf-Luftgemisches ist. Somit sind Betriebsmittel mit einer höher eingestuften Temperaturklasse in Bereichen zulässig, wo eine niedrigere Temperaturklasse gefordert ist. Durch brennbare Stäube, explosionsgefährdete Bereiche darf die Oberflächentemperatur 2/3 der Zündtemperatur in °C des Staub-/Luftgemisches nicht überschreiten.

(Hinweis: Die Angabe der Temperaturklasse bezogen auf transprotec Hebezeuge setzt eine Umgebungstemperatur von -20°C bis 40°C voraus.)

Technische Information der Ausführungen

 

Ausführung, geeignet für den Einsatz in Zone 2 (Ex II 3 G IIB c T3)

  • Galvanisch verzinkte Last- und Handketten
  • Spezialbeschichtung bei schnell beweglichen Komponenten und Kontaktteilen
  • Laufkatze mit Zellpuffer

Ausführung, geeignet für Zone 1 (Ex II 2 G IIB c T3)

  • Galvanisch verzinkte Last- und Handketten
  • Spezialbeschichtung bei schnell beweglichen Komponenten und Kontaktteilen
  • Laufkatze mit Zellpuffer
  • Spezialbeschichtung bei Traghaken und Lasthaken


Ausführung, geeignet für Zone 1 (Ex II 2 G IIC c T3)

  • Galvanisch verzinkte Last- und Handketten
  • Spezialbeschichtung bei schnell beweglichen Komponenten und Kontaktteilen
  • Laufkatze mit Zellpuffer
  • Spezialbeschichtung bei Traghaken und Lasthaken
  • Lastkette und Handkette in NIROSTA-Ausführung
    • Galvanisch verzinkte Last- und Handketten
    • Spezialbeschichtung bei schnell beweglichen Komponenten und Kontaktteilen
    • Laufkatze mit Zellpuffer
    • Spezialbeschichtung bei Traghaken und Lasthaken