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Entscheidend für die korrekte Auslegung ist der Einsatzzweck sowie die Häufigkeit des Einsatzes der Seilwinde (Die Einschaltdauer). Dem Kauf von elektrischen Seilwinden von transprotec geht stets eine ausführliche Beratung durch unsere geschulten Mitarbeiter voraus. Telefonisch oder direkt vor Ort klären wir den geplanten Einsatzzweck und die daraus resultierende normgerechte Auslegung der Seilwinde als Hub- oder Zugwinde.
Zunächst ist hierbei die Triebwerksgruppen-EINSTUFUNG der Seilwinde von Bedeutung. Hierfür kann die folgende Tabelle dem Betreiber einer elektrischen Seilwinde erste Informationen geben, wie seine künftige Seilwinde ausgelegt werden sollte. Die aufgeführten Werte definieren die durchschnittliche Laufzeit der Seilwinde pro Tag, basierend auf der Laufzeit von einem Jahr unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Volllasteinsätze.
Triebwerksgruppe | 1 Bm / M3 | 1 AM / M4 | 2 m / M5 | 3 m / M6 | 4 m / M7 |
Betätigungen / Stunde | 150 | 180 | 240 | 300 | 360 |
Einschaltdauer (ED) | 25% | 30% | 40% | 50% | 60% |
Bei der Beratung und folgenden Projektierung wird klar herausgearbeitet, ob für Ihren Anwendungsfall, den Vorschriften entsprechend, eine Hub- oder Zugwinde zum Einsatz kommen muss. Dies gilt für manuelle als auch für kraftbetriebene Seilwinden (Elektrische Seilwinden, Druckluftseilwinden, Hydraulikseilwinden).
Grundlage für die normengerechte Auslegung ist die DGUV Vorschrift 54 für Winden, Hub- und Zuggeräte (früher BGV D8). Die wesentlichen Inhalte der DGUV V54 sind:
Grundsätzlich können ausgewiesene Hubwinden auch als Zugwinden genutzt werden.